Ihre eigenen Königinnen auf unserer Belegstelle begatten lassen

AGB der Ligustica Ostsee - Belegstelle

AGB der Ligustica Ostsee - Belegstelle (Stand 29.01.2022)

 

§01) Anlieferung / Abholung

Die Anlieferungen sind immer Freitags von 18:00 – 19:00 Uhr, und die Abholungen Samstags von 14:00 – 15:00 Uhr.

Beim Versand: wird mur Express akzeptiert. Die Rücksendung erfolgt immer Montags, so das die Tiere Dienstags bzw. Mittwochs beim Besitzer sind.

Jeder Imker kann Königinnen zur Begattung anliefern oder anliefern lassen, ob im Verein oder nicht. Sollten jedoch die Kapazitäten der Belegstelle erreicht werden, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung. Auch Imker die andere Rassen und Arten von Bienen haben und Ligustica Erbgut bei ihren Bienen einbringen wollen, können Ihre Königinnen Anliefern.

Anlieferung und Abholung per Post Versand. Wenn Sie Ihre Begattungseinheiten per Postversand Anliefern lassen möchten, müssen Sie auch dafür sorgen, dass die Begattungseinheiten abgeholt werden bzw. ein Rücketikett beigelegt wird. Wurde kein Rücketikett beigelegt und auch keine Abholung Organisiert, geht die gesamte Begattungseinheit samt Königin in den Besitz des Belegstellenbetreibers über.

Bei der Anlieferung ist ein entsprechendes Gesundheitszeugnis gemäß der jeweiligen Anordnung des Veterinäramtes zwingend vorzulegen. Ohne Gesundheitszeugnis kann nicht aufgestellt werden.

Für die Abholung fremder Begattungseinheiten ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Zur Anlieferung sind alle Begattungskästen zugelassen und EWKs 1/3. Für größere EWKs sind keine Aufstellmöglichkeiten oder Schutzhäuschen vorhanden, diese sind bei Anlieferung mitzuliefern. Die Einheiten sind wetterfest mit Namen und Adresse, des Züchters zu versehen. Ohne Kennzeichnung kann nicht aufgestellt werden. Die Seuchenfreiheitsbescheinigung muss mit den Adressen der Kästchen übereinstimmen.

 

§02) Belegstellen - Gebühren

Für jede Anlieferung der Belegstelle werden folgende Gebühren erhoben: 

   7-tägige Grundgebühr: 

12,50 € für jede Königin 

und ein einmaliger Beitrag zur Förderung der Ligustica - Zucht: 

   7,00 € pro Anlieferung.

Der fällige Betrag kann am Abgabetag vor Ort bezahlt werden. Bei Anlieferung per Postweg muss der Betrag Überwiesen werden. Wird der Betrag nicht fristgerecht Bezahlt bzw. Überwiesen, geht die komplette Begattungseinheit in den Besitz der Belegstelle über. Der Belegstellenbetreiber kann dann die Begattungseinheit und die Königin zum Verkauf anbieten. Den daraus gewonnenen Betrag kann er in die Förderung seiner Ligustica Zucht zufügen.

Die Aufstellungsdauer der Begattungseinheiten beträgt eine Wochen. Ein längerer Verbleib kann mit dem Belegstellenbertreiber in Ausnahmefällen vereinbart werden. Eine Verlängerung kostet 2,25 € pro Tag und Königin.


§03) Belegstellenbetreiber

Der Belegstellenbetreiber regelt den ordnungsgemäßen Belegstellenbetrieb. Der Belegstellenbetreiber kann weiteres Belegstellenpersonal berufen. Dieses unterstützt im Auftrag des Belegstellenbetreiber den reibungslosen Verlauf der Anlieferungen und Abholungen.

 

§04) Die Völkchen

Die Völkchen müssen Drohnenfrei sein und ausreichend mit Bienen Futterteig versorgt sein. Honig darf nicht verwendet werden. Auch muss der Futterteig frei von Honig sein. Eine nach Fütterung durch das Belegstellenpersonal kann nicht erfolgen. Die Begattungseinheiten werden außer zur Kontrolle auf Drohnenfreiheit bzw. Begattungserfolg vom Belegstellenpersonal nicht geöffnet.

Wird in einem Völkchen eine Drohne gesichtet wird die ganze Lieferung nicht angenommen bzw. aufgestellt.

Das Belegstellenpersonal ist nicht verpflichtet alle Völkchen auf Drohnen zu untersuchen.

 

§05) Haftung

Die Aufstellung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Belegstellenbetreiber übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verlust. Der Aufsteller hat für eine ausreichende Haftpflichtversicherung selbst zu sorgen.

 

§06) Abgabe am Sammelplatz

Jeder Zulieferer gibt seine Begattungseinheiten an dem genannten Sammelplatz zur Aufstellung ab. Nach erfolgter Aufstellung werden die Begattungseinheiten an diesen Stellen wieder zur Abholung bereitgestellt. Das Betreten der Belegstelle für den Königinnenzüchter ist aufgrund der Lage im Sperrgebiet nicht möglich.

 

§07) Ausschluss vom Belegstellenbetrieb

Das Manipulieren von Begattungskästchen anderer Zulieferer kann als Sachbeschädigung betrachtet werden und bewirkt den dauerhaften Ausschluss vom Belegstellenbetrieb.

Die Deckel der Begattungseinheiten, Fluglochschieber und Drehschieber sind mit entsprechenden Sicherungen zu versehen. Das kann mittels Klebebandes, Pins oder Reißzwecken erfolgen. Das Flugloch muss sich ohne Mühe öffnen und schließen lassen, sodass beim Transport keine Bienen entweichen können.

 

§08) Daten Erfassung und Begattung

Für eine erfolgreiche Begattung kann keine Garantie übernommen werden.

Bei Anlieferung ist ein Eintrag ins Belegstellenjournal Pflichtig, dabei werden folgende Daten erfasst:

  • Tag der Anlieferung und Abholung
  • Züchter mit Namen und Wohnort, Beschriftung der Begattungseinheiten
  • Zahl der angelieferten Begattungseinheiten (Königinnen)
  • Ablichtung des Gesundheitszeugnisses
  • Betrag der erhobenen Belegstellengebühr
  • Unterschrift des Züchters

Bei Versand muss ein Belegstellenjournal mitgeschickt werden

 

§09) Drohnenvölker

Die Betreuung und die Verantwortung der Drohnenvölker obliegen für die Dauer der Aufstellung dem Belegstellenpersonal. Eigene Drohnenvölker dürfen nicht angeliefert werden.


§10) Begattung

Der Belegstellenbetreiber haftet nicht für eine ordnungsgemäße Begattung. Flugunfähige Königinnen können nicht auf der Belegstelle Begattet werden. Da es sich hier immer noch um eine Land Belegstelle handelt, kann auch hier nicht 100-prozentig ausgeschlossen werden, das fremde Drohnen anderer Arten diese Belegstelle aufsuchen.

 

§11) AGB anerkennen

Mit Abgabe zur Aufstellung der Begattungskästchen wird die AGB der Belegstelle automatisch anerkannt. Den Anweisungen des Belegstellenpersonals ist Folge zu leisten. Sie üben in Vertretung das Hausrecht aus.

Bevor Königinnen angeliefert werden können, muss eine Anmeldung beim Belegstellenleiter erfolgen, bei der Menge und Termin vereinbart werden.

Bei der Anlieferung und Abholung erfolgt die Kontrolle durch das Belegstellenpersonal. Bei Nichteinhaltung der AGB (Belegstelle) kann die gesamte Anlieferung abgewiesen werden. Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung von Begattungseinheiten besteht nicht.

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